Teilnahme an mindestens 2/3 der Trainingsveranstaltungen (Teilnehmerlisten der Stützpunktleiter)
erkennbare Leistungssteigerung
Die Auszahlung erfolgt zum Jahresende (13. Dezember) unter der Voraussetzung, dass der betreffende Meisterschütze seinen Schützengesellschaft-Oberland-Eintrag im Schützenausweis zu diesem Zeitpunkt nachweisen kann.
Teilnehmer aus anderen Gauen erhalten ihre Vergütung nach Überprüfung des Schützenausweises durch die Gaugeschäftsstelle im Februar des darauf folgenden Jahres
Jugendliche bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres
- Schützengesellschaft Oberland-Eintrag
Einzelstarter
30,00 Euro
bei Teilnahme an Bezirksmeisterschaft
30,00 Euro
zusätzlich bei Erreichen von Platz 1, 2 oder 3 bei Bezirksmeisterschaft
50,00 Euro
bei Teilnahme an Bayerischer Meisterschaft
100,00 Euro
zusätzlich bei Erreichen von Platz 1, 2 oder 3 bei Bayerischer Meisterschaft
100,00 Euro
Teilnahme an Deutscher Meisterschaft
150,00 Euro
zusätzlich bei Erreichen von Platz 1, 2 oder 3 bei Deutscher Meisterschaft